Wir sind Inkasso Experten und Sorgen dafür, dass Sie schnell und kostensparend Ihr Geld bekommen.

Inkasso / Zwangsvollstreckung

Was machen wir?

Das Inkasso zählt seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1949 zu den absoluten Spezialgebieten unserer Kanzlei.

Wir ziehen für Sie Ihre Außenstände schnell, einfach und professionell ein. Unsere Kosten machen wir nach §§ 280, 286 BGB bei Ihrem Schuldner geltend. Zahlt er entstehen Ihnen keine Kosten.

Sollte eine Forderung im Moment nicht einbringlich sein, wird der Vorgang, wenn gewünscht, auf langfristige Kontrolle genommen. So kann auf bis zu 3 Jahrzehnte sichergestellt werden, dass eine Forderung realisiert wird, sobald sich eine Möglichkeit des Zugriffs ergibt.

Bei der Einziehung der Forderung wird bei uns großes Augenmerk darauf gelegt

  • zügig und nachhaltig Gelder zu generieren,

  • die Geschäftsbeziehung unserer Mandanten zu ihren Kunden zu erhalten,

  • den Schuldner auch im Ausland nicht vom Haken zu lassen

  • kein gutes Geld dem schlechten Geld hinterherzuwerfen.

Wir kümmern uns um Ihre Außenstände und tragen dafür Sorge, dass Sie schnell und kostensparend Ihr Geld bekommen.


Zu unseren Mandanten im Inkasso zählen heute mittelständische Familienunternehmen, Gewerbetreibende, Großhändler, Banken, Autohäuser, Freiberufler, Handwerksbetriebe‚ Ärzte, Apotheker und Handelsagenturen.

Durch laufende, umfangreiche und intensive Fortbildungsmaßnahmen gewährleisten wir dabei, dass wir unseren Mandanten immer einen optimalen Service bieten können.

Unbezahlte Rechnungen

Was bedeutet ein Zahlungsausfall für einen Unternehmer oder Freiberufler?

Nicht bezahlte Rechnungen verringern die Liquidität Ihres Unternehmens und wirken sich verheerend auf den Gewinn Ihres Unternehmens aus. Denn eines darf nie vergessen werden: Nicht bezahlte Rechnungen sind kein entgangener Umsatz, sondern 1:1 entgangener Gewinn.



Wenn Sie Ihre Umsatzrendite kennen, dann können Sie sich den ungefähren Umsatz, den Sie generieren müssen um den entgangener Gewinn aufzufangen, sehr einfach ausrechnen. Teilen Sie 100 durch Ihre Umsatzrendite und nehmen Sie diese Zahl mal die Summe der nicht bezahlte(n) Rechnung(en).

Was ist Inkasso?

Unter Inkasso, auch Beitreibung genannt, versteht man den Einzug nicht bezahlter Rechnungen oder von Forderungen im Allgemeinen.

Dazu wird dem Schuldner geschrieben, es wird mit ihm telefoniert und teilweise wird er auch persönlich aufgesucht. Dies alles auch mehrfach.
Auch das Aushandeln von Ratenzahlungsvereinbarungen und Vergleichen gehört dazu.

Sollten diese Maßnahmen je nicht zum Erfolg führen wird ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner beantragt. Manchmal ist es aber auch nötig den Klageweg zu beschreiten.

Liegt ein Vollstreckungstitel, z.B. ein vollstreckbares Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid vor beginnt die Phase der Zwangsvollstreckung. Unter der Zwangsvollstreckung versteht man das staatliche Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine Ansprüche gegen einen Schuldner zwangsweise durchsetzten kann.

Hier besteht die Möglichkeit einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken und Wertgegenstände zu pfänden. Alternativ bietet sich die Möglichkeit einer Forderungspfändung an. Hier wird eine Forderung des Schuldners gegen einen Dritten durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet. Wichtigste Fälle sind hier das Bankkonto und das Arbeitseinkommen. Außerdem besteht die Möglichkeit auf Grundstücken Ihres Kunden Sicherungshypothek eintragen zu lassen. Hieran schließen sich eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten der Pfändung an.

Wie wird Ihre Forderung bearbeitet?

Die übergeben uns Ihre Forderung. In einem ersten Schritt erfassen wir den Auftrag. Das bedeutet, dass wir die Forderung in Ihrer Gesamtheit prüfen und sicherstellen, dass die Forderung tatsächlich existiert und rechtssicher durchgesetzt werden kann. Danach folgen die Aktenanlage und die Einrichtung eines Forderungskontos.
Der nächste Schritt ist das außer- bzw. vorgerichtliche Inkasso. Hier kümmern wir uns darum, dass Ihre Forderung realisiert werden kann. Dazu nehmen wir in der Regel schriftlich Kontakt zu Ihrem zahlungspflichtigen Kunden auf und erinnern ihn an die unbeglichene Rechnung.
Daraufhin kann es zu ganz unterschiedliche weiteren Bearbeitungsschritten kommen.

Bezahlt Ihr Kunde nach dem Erstkontakt, ist die Inkassosachbearbeitung erfolgreich beendet und Sie erhalten Ihr Geld.

Zahlt der Schuldner auch dann nicht, sind weitere Inkassoschritte erforderlich. Zum Beispiel eine telefonische Kontaktaufnahme, um mittels eines persönlichen Gesprächs Ihren Kunden zur Zahlung zu bewegen. Dieser Schritt hat sich als sehr effizient erwiesen, da der persönliche Kontakt einen deutlich größere Wirkung zeigt, als eine rein schriftliche Kontaktaufnahme.
Es kann auch sein, dass sich Ihr Kunde nach dem ersten Inkassoschreiben an uns wendet, weil er Fragen zu der Forderung hat. In diesem Fall beantworten wir Ihrem Kunden seine Frage und halten – falls erforderlich – Rücksprache mit Ihnen.

Zu dieser Phase der Forderungsbearbeitung gehören auch die Überwachung des Forderungskontos, das Buchen von Zahlungseingängen, der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, oder die Kontrolle, ob der Schuldner eine mit ihm geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung regelmäßig und in der vereinbarten Höhe bedient. Jede Unregelmäßigkeit in dieser Phase der Forderungsbearbeitung hat eine erneute Reaktion und eine Kommunikationsmaßnahme durch uns zur Folge. Dieser Bereich des außergerichtlichen Inkassos umfasst also eine ganze Reihe sehr unterschiedlicher Kommunikationsschritte und Sachbearbeitungsvorgänge. Ziel ist hier, dass Ihre Forderung zügig und vollständig beglichen wird und so der Gang vor Gericht unnötig ist.

Können wir keinen Ausgleich der Forderung feststellen, erfolgt als nächster Schritt das gerichtliche Mahnverfahren. Hier legen wir ein großes Augenmerk darauf Ihr Forderung, wenn es im Einzelfall möglich ist, insolvenzsicher zu machen. Bezahlt Ihr Kunde auch dann noch nicht folgt die Zwangsvollstreckung, bei der wir mit den Gerichtsvollziehern zusammenarbeiten. Alternativ besteht hier die Möglichkeit der Forderungspfändung und der Sicherungshypothek (siehe oben). Sollten auch die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kein Ausgleich Ihrer Forderung bringen, schließt sich die Langzeit- bzw. Titelüberwachung an.

Haben Sie einen Titel, dann verjährt Ihre Forderung erst nach 30 Jahren. Das ist viel Zeit in der Ihr Kunde wieder zu Geld kommen kann. Sei es beispielsweise durch ein neues Arbeitsverhältnis, den Wegfall anderer Forderungen, oder eine Erbschaft. Wenn Ihr Kunde wieder solvent ist, muss er Sie bezahlen. Wenn Sie es wünschen halten wir daher weiterhin Kontakt mit Ihrem Kunden, um das zu überwachen.

Wir beraten Sie bei jedem Schritt, wägen die Erfolgsaussichten gemeinsam mit Ihnen ab und tragen immer dafür Sorge, dass Sie schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen.

Wir tragen immer dafür Sorge, dass Sie schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen.

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